Kfz-Versicherung richtig kündigen – so geht nichts schief
Jährlich wird empfohlen, die Kfz-Versicherung zu vergleichen und zu wechseln. Die Gründe dafür werden genannt, doch ein Problem bleibt offen: Wie gelingt der Wechsel und wie läuft die Kündigung ab? Wir erklären dies.
Die Vorarbeit der Kündigung
Wer kennt nicht den medial breitgetretenen Stichtag? Genau, es ist der 30. November und dieser Tag gilt als der letzte Tag, an dem die Kfz-Versicherung gekündigt werden kann. Ist das so? Nein, denn:
• Alte Verträge – früher liefen Verträge stets entlang des Kalenderjahres. Sie begannen am ersten Januar, sie endeten am 31. Dezember. Verträge unter dem Jahr wurden dementsprechend angepasst. Durch die Kündigungsfrist von dreißig Tagen war der Stichtag der letzte Novembertag.
• Neue Verträge - mittlerweile werden Autoversicherung auch unter dem Jahr abgeschlossen. Das Versicherungsjahr beginnt an dem Tag, an dem die Versicherung abgeschlossen wurde und endet genau einen Tag vor dem Abschlussdatum ein Jahr später.
Kfz-Halter müssen ihre bisherige Kfz-Versicherung also genau unter die Lupe nehmen. Wann endet mein eigener Vertrag und wann ist für mich der letztmögliche Tag der Kündigung? Es ist gut möglich, dass zu der Zeit, in der die Werbung im TV aufflackert, der eigene Kündigungstermin schon längst verstrichen ist. Autohalter müssen daher:
• Vertrag checken – ob online oder im schriftlichen Vertrag – der Vertrag muss auf die Laufzeit und die Kündigungsfrist hin geprüft werden.
• Frist ausrechnen – wann ist der letztmögliche Tag? Sind es dreißig Tage zum 30.06., so muss die Kündigung spätestens am 31. Mai eingehen. Tipp: Immer einen Puffer von mindestens einer Woche einrechnen.
• Versicherungen vergleichen – die meisten Autofahrer benötigen eine neue Versicherung. Um die Leistungen zu verbessern und den Preis zu verringern, ist ein Versicherungsvergleich nötig. Ein Tarifrechner, wie der auf unserer Seite, hilft.
• Versicherung anfragen und abschließen – wurde eine passende Kfz-Versicherung gefunden, wird ein Vertrag angefragt. Der Abschluss erfolgt nun teils binnen weniger Stunden. Natürlich ist der Versicherungsbeginn erst am ersten Tag nach dem Ende der Altversicherung. Kfz-Halter brauchen nicht zu fürchten, doppelt versichert zu sein.
Erst jetzt geht es an die Kündigung. Sicherlich kann auch vor dem neuen Abschluss eine Kündigung ausgesprochen werden, doch empfiehlt es sich, erst den neuen Vertrag in der Tasche zu haben und dann die Kündigung auszusprechen. Geht mit der neuen Kfz-Versicherung doch etwas schief, gibt es so keinen Stress.
Die Kündigung der Kfz-Versicherung
Kündigungen sind in Deutschland rechtlich klar geregelt. Sie müssen schriftlich erfolgen. Mittlerweile hat sich die schriftliche Form ein wenig verändert, denn auch E-Mails werden angenommen. Diesbezüglich sollte ein Autofahrer allerdings nachhaken. Einige Kfz-Versicherung arbeiten zudem mit einem Kundencenter, in dem der Versicherungsnehmer seinen Vertrag eigenständig verwaltet. Manchmal ist es möglich, direkt aus dem Kundencenter heraus zu kündigen. Der sichere Weg ist dennoch die Schriftform. Und was gehört in die Kündigung hinein?
• Versicherungsdaten – die Versicherungsnummer muss Schreiben angegeben sein. Sicherheitshalber empfiehlt es sich, auch das betreffende Kennzeichen anzugeben. Gerade bei Autohaltern, die mehrere Fahrzeuge bei einer Gesellschaft versichert haben, könnte es sonst zu Missverständnissen kommen.
• Anschriftsdaten – der Kunde muss eine eigenen Daten natürlich auch nennen. Damit sind Adressdaten und Name gemeint.
• Betreff – er lautet recht simpel: Kündigung des Vertrags X zu Kennzeichen Y
• Schreiben – letztendlich wird in dem eigentlichen Text nur noch einmal die Kündigung genauer bezeichnet und erwähnt. Es genügt auch ein »Hiermit kündige ich den Vertrag zum Zeitpunkt X.« Eine Erklärung ist nicht notwendig.
• Unterschrift – die Kündigung muss unterschrieben werden, sonst ist sie nicht gültig.
Ist noch ausreichend Zeit, so genügt es, die Kündigung per Einwurf-Einschreiben abzuschicken. Die Einwurf-Einschreiben-Variante bietet dem Versicherungsnehmer einen Beweis, dass der Brief eingegangen ist. Drückt die Frist, so sollte die Kündigung vorab per E-Mail oder Fax mit dem Hinweis, dass das Schreiben postalisch folgt, versandt werden.
Wie agiere ich bei Sonderkündigungen der Autoversicherung?
Während die Kfz-Versicherung eigentlich nur zum Stichtag gekündigt werden kann, gibt es doch Gründe, weshalb ein Sonderkündigungsrecht gewährt wird:
• Preisanpassung – passt die Kfz-Versicherung die Preise aus Gründen an, die ein Autofahrer nicht zu verantworten hat, so steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu. Vorsicht: Die Frist beginnt ab dem Tag der Kenntnisnahme und endet schon nach 14 Tagen.
• Nach Schaden – nach einer Schadensbegleichung dürfen sowohl Autoversicherungen als auch Autofahrer den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen. Die Frist beläuft sich auf 14 Tage und beginnt ab der Kenntnis der Schadensbegleichung.
• Abmeldung – ob bei Verkauf, Verschrottung oder sonstiger Stilllegung des Fahrzeuges: Die Sonderkündigung tritt automatisch ein. Bei einem Verkauf ist es jedoch sicherer, die Kfz-Versicherung eigenständig mit dem Hinweis auf die Veräußerung und unter Vorlage des Kaufvertrags zu kündigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Ummeldung nicht direkt stattfand – der Käufer könnte sonst auf Kosten des Ex-Besitzers Unfälle verursachen.
Wenngleich das Sonderkündigungsrecht besteht, empfiehlt es sich, einmal außerordentlich und im Nachsatz ordentlich den Vertrag aufzulösen. Sollte die Sonderkündigung nicht anerkannt werden, ist die Kfz-Versicherung wenigstens zum Wechseltermin bereits gekündigt.
Kann etwas bei der Kündigung schiefgehen?
Ähnlich wie beim Wechsel der Stromanbieter haben einige Verbraucher Angst, dass sie am Ende ohne oder mit zwei Verträgen in der Hand dastehen. Diese Furcht kann Haltern jedoch genommen werden, denn:
• Kennzeichen – auf ein Kennzeichen kann nur eine einzige Kfz-Versicherung gemeldet werden. Die Straßenverkehrsbehörde erhält die elektronische Versicherungsbestätigung und setzt diese ein. Kommt es zu Überschneidungen, wird die neue Nummer für später eingetragen, bis die Angelegenheit geklärt ist.
• Letzter Fristtag – wurde zwar rechtzeitig gekündigt, doch der Brief ging erst am letztmöglichen Termin ein? Das ist für Autohalter uninteressant. Die Kündigungsfrist besagt nur, bis wann der Brief bei der Kfz-Versicherung einzugehen hat. Wann er bearbeitet wird, hat keinen Einfluss auf die Frist des Autofahrers.
• Sonderkündigung nicht anerkannt – das passiert hin und wieder, gerade bei Preisanpassungen. Oft herrscht hier ein Missverständnis vor, da sich das Sonderkündigungsrecht nicht auf generelle Preiserhöhungen bezieht. Steigt die Gebühr für die Regionalklasse oder die Fahrzeugklasse, zieht der Kunde von einer günstigen Regionalklasse in eine teurere, so ist die Sonderkündigung nicht möglich.
Im Regelfall ist die Kündigung der Kfz-Versicherung problemlos möglich, sodass dem Wechsel zu einem anderen Anbieter nichts im Wege steht. Unser Vergleichsrechner der Kfz-Versicherungen hilft dabei, schon frühzeitig eine neue Autoversicherung zu finden. Die Nutzung ist auch bei Schulden oder bei Schufa-Einträgen problemlos möglich.
