Gute Kfz-Versicherung trotz Insolvenz: so klappt’s

Mit der Privatinsolvenz wurde eine Lösung geschaffen, mit der Privatpersonen höhere Schulden über einen gewissen Zeitraum nicht unbedingt abtragen, doch hinter sich lassen können. Im Regelfall endet die Insolvenz mit der Restschuldbefreiung, auch wenn diese Beträge nicht bezahlt wurden. Dennoch kommt die Lösung nicht ohne Hürden aus. Zuerst einmal wird sie fest im Schuldnerverzeichnis und der Schufa notiert. Und genau diese Punkte könnten sich doch auf der Suche nach einer neuen Kfz-Versicherung als problematisch erweisen? Dieser Artikel schaut sich das Thema einmal genauer an und erklärt, warum das Auto nicht stehen bleiben muss.

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Die Auswirkungen der Privatinsolvenz

Eine Privat- oder Verbraucherinsolvenz ist für die betroffene Person positiv. Natürlich ist sie mit teils hohen Auflagen belegt und fordert vom Bürger viel, doch steht am Ende der Wohlverhaltensphase die Schuldenfreiheit. Wer durch Schicksalsschläge Schulden anhäufte, der kann oft nur über diese Möglichkeiten ein normales und schuldenfreies Leben genießen. Das bedeutet jedoch:

• Verzeichnis – eine Insolvenz wird beim zuständigen Gericht veranlasst und findet stets ihren Weg in die öffentlichen Verzeichnisse.
• Schufa – über die Verzeichnisse wird die Insolvenz automatisch der Schufa gemeldet. Sie notiert den Start, später den Endpunkt, doch bleibt dieser Eintrag auch drei weitere Jahre nach der erfolgreichen Restschuldbefreiung bestehen.
• Folgen – mit dem Eintrag der Verbraucherinsolvenz in die Schufa sinkt die Bonität des Bürgers massiv ab. Natürlich teilt die Schufa keinem mit, weshalb der Punktwert so niedrig ist, doch spricht dieser für sich.
• Schuldenfreiheit – die Insolvenz betrifft ausschließlich die Schulden, über die die Privatinsolvenz angemeldet wurde. Im Laufe der Insolvenzzeit neu erworbene Schulden können nicht nur die Restschuldbefreiung gefährden, sie werden auch nicht durch die Insolvenz abgetragen.

Die Mitteilung in Richtung der Schufa und die Eintragung in das öffentliche Verzeichnis sind natürlich schon Punkte, die den Abschluss einer Kfz-Versicherung nach Wunsch erschweren können. Doch hier zählt die Formulierung: Autoversicherung nach Wunsch.

Die Haftpflicht fürs Auto ist Pflicht und möglich

Das die Haftpflichtversicherung eine Pflichtvoraussetzung für den Betrieb eines Autos ist, spielt natürlich denjenigen, die sich in der Insolvenz befinden oder diese gerade abgeschlossen haben, in die Karten. Der Gesetzgeber gibt klar vor, dass kein Auto ohne eine Haftpflichtversicherung betrieben werden darf, was den Versicherungen mit die Verantwortung nimmt:

• Ablehnung – Kfz-Versicherungen dürfen auch trotz negativer Einträge in der Schufa nur unter sehr eng geregelten Bedingungen einen Kunden vollkommen ablehnen. Diese werden später erläutert.
• Verweis – natürlich darf eine Kfz-Versicherung aufgrund der Schufa-Einträge auf eine andere Versicherungsart verweisen. Eine Voll- oder Teilkaskoversicherung darf verweigert werden, nicht aber ohne den Verweis auf die Kfz-Haftpflicht.
• Basisvariante – jede Versicherung hat eine Basisvariante der Haftpflicht im Programm. Auf diese muss mindestens verwiesen werden. Diese Haftpflicht beinhaltet meist nur die vorgegebenen Deckungssummen und keinerlei weitere Punkte.

Aber ablehnen darf eine Versicherung aufgrund von der Insolvenz oder schlechter Einträge in der Schufa? Ja – und nein. Die Gründe müssen verständlich sein. Hat der Antragsteller die Versicherung in der Vergangenheit nachweislich betrogen, so ist eine Ablehnung möglich. Dasselbe gilt, mit Abstrichen, bei noch offenen Forderungen der Versicherung gegenüber dem Kunden. Hier wird aber im Regelfall auf eine Lösung plädiert.

Kaskoversicherungen trotz Insolvenz

Grundsätzlich müssen während der Insolvenzphase etliche finanzielle Punkte stets mit dem Insolvenzverwalter besprochen werden. Die Anschaffung eines Autos gehört mit dazu, wie auch der Besitz eines Autos. Im Regelfall wird das Auto zur Arbeitsaufnahme benötigt und dient somit dem Schuldenabbau. Allerdings kann auf ein anderes Auto plädiert werden, wenn der bisherige Wagen der Notwendigkeit nicht entspricht. Sprich: Der Porsche muss wahrscheinlich gegen einen normalen Kleinwagen getauscht werden.

Und was ist mit den Kaskoversicherungen? Natürlich kann jemand, der sich in der Insolvenz befindet, die Voll- oder Teilkasko abschließen, wenn dies finanziell möglich ist. Mitunter unterscheiden sich die Preise zwischen Haftpflicht und Teilkasko kaum, wenngleich die Selbstbeteiligung genauer geprüft werden muss. Doch was sagen die Versicherungen? Vielfach mögen sie zwar zuerst zurückschrecken, doch spielen dem Autofahrer mehrere Optionen in die Hände:

• Vorauszahlung – Autoversicherungen können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich bezahlt werden. Jede dieser Zahlung ist eine Vorauszahlung und je länger die Abstände sind, desto höher steigen die Rabatte. Wer sich in der Insolvenz befindet und eine Kaskoversicherung für ein Jahr vorausbezahlt, der nimmt der Versicherung bezüglich der Ablehnung den Wind aus den Segeln. Immerhin kann kein Zahlungsrückstand auftreten.
• Vergabe – Autoversicherungen bieten die Kaskoversicherungen gerne an, da sie höhere Einnahmen bedeuten. Somit liegt der Trumpf wieder im Ärmel des Autofahrers. Auch trotz Schufa.
• Selbstbeteiligung – dieser Trick ist knifflig, denn der Kfz-Halter muss sicherstellen, den Betrag im Ernstfall immer zahlen zu können. Doch nimmt eine höhere Selbstbeteiligung die Versicherung wieder teilweise aus der Pflicht, da kleinere Schäden vom Kunden selbst bezahlt werden – über die Selbstbeteiligung.

Ist die Kaskoversicherung in der Insolvenz sinnvoll?

In vielen Fällen ist eine Kaskoversicherung nützlich. Gerade in der Insolvenzphase ist das Geld knapp bemessen und Reparaturen könnten dem Kfz-Halter Probleme bereiten. Die Teilkaskoversicherung sollte trotz Insolvenz möglichst angestrebt werden, denn Glasbruch ist ein fast tägliches Phänomen bei Autos und Unwetter geschehen mittlerweile recht häufig. Ist es möglich, wäre jedoch die Vollkasko selbst bei älteren Autos zu bevorzugen:

• Schadenübernahme – die Vollkasko zahlt auch Schäden am eigenen Auto nach einem selbst verursachten Unfall.
• Totalschaden – kommt es bei einem selbst verschuldeten Unfall zu einem Totalschaden, gleicht die Versicherung den Schadensbetrag aus. Es kommt allerdings auf das Alter und auf den Vertrag an, wie hoch der Schadensausgleich ausfällt.

Sollte der Wagen finanziert worden sein, unabhängig davon, ob das Geld von der Bank oder von der Familie kam, ist der Vollkaskoschutz eine direkte Empfehlung. Kommt es doch zu einem Totalschaden, erhält der Versicherte wenigstens einen Teilbetrag zurück und sitzt nicht auf doppelten Kosten für die Neubeschaffung und den Kredit.

Fazit – die Insolvenz steht einer Autoversicherung nicht entgegen

Mindestens die Basisvariante der Haftpflichtversicherung muss einem Autofahrer in der Insolvenz angeboten werden. Meist sind bessere Versicherungsverträge dennoch nicht ausgeschlossen, da durch die Vorauszahlung das Risiko des Zahlungsausfalls entfällt. Wichtig ist, die Versicherungen gut zu vergleichen und schon bei der Versicherungsanfrage möglichst die jährliche Zahlweise anzugeben.