Kfz-Versicherung wechseln – so geht’s

Darüber gesprochen wird viel. Trotzdem zögern etliche Kfz-Halter und trauen sich nicht so recht, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Immerhin sollte ein Team ohne Anlass nicht ausgetauscht werden und es könnte etwas schief gehen? Warum die Sorgen größtenteils unberechtigt sind und wie der Wechsel funktioniert, erklären wir in diesem Artikel.

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Wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?

Grundsätzlich kann eine Autoversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen gewechselt werden. Die wichtigste Voraussetzung ist das Ende der aktuellen Kfz-Versicherung. Das wissen die meisten, immerhin weisen die Medien ab September jährlich vollumfänglich auf den ›Stichtag der Autoversicherungen‹ hin. Auf den Termin sollte sich jedoch niemand verlassen:

• Kalenderjahr – nur noch wenige Kfz-Versicherung laufen dem Kalenderjahr entsprechend. Der Stichtag zum 30. November bezieht sich noch auf diese Verträge, denn um die dreißigtägige Frist der Kündigung einzuhalten, muss die Kündigung spätestens am 30.11. bei der Versicherung eingehen. Nun endet der Vertrag zum Jahresende.
• Neue Regelung – mittlerweile werden Kfz-Versicherungen nicht mehr anhand des Kalenderjahres, sondern anhand des Versicherungsjahres abgeschlossen. Wer am 22. Juni den ersten Versicherungstag hatte, der hat den letzten Versicherungstag am 21. Juni des Folgejahres. Die 30 Tage der Kündigungsfrist berechnen sich nun vom diesem Zeitpunkt an.

Um die Kfz-Versicherung zu wechseln, ist also erst ein Blick in den aktuellen Versicherungsvertrag notwendig. Wie ist der Versicherungsbeginn angegeben, wann das Ende? Gibt es mitunter abweichende Fristen?

Unabhängig davon kann die Kfz-Versicherung gewechselt werden, wenn von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden kann:

• Preiserhöhung – hat diese nichts mit den veränderten Regional- oder Typklassen zu tun und wurde der Halter nicht hochgestuft, so kann er schriftlich vier Wochen ab Kenntnisnahme der Preiserhöhung kündigen.
• Unfall/Schaden – nach dem Ausgleich eines Schadens steht dem Versicherungsnehmer, wie auch der Versicherung, das Sonderkündigungsrecht offen. Die Frist bleibt bei vier Wochen ab Schadensausgleich.
• Abmeldung – wird der Wagen veräußert, verschrottet oder anderweitig abgemeldet, gilt eine direkte Sonderkündigung. Die Versicherung endet mit dem Tag der Abmeldung.

Bei einer Sonderkündigung sollte immer noch hilfsweise zum normalen Vertragsende gekündigt werden. So wird sichergestellt, dass der Vertrag auf jeden Fall zum üblichen Zeitpunkt endet, auch wenn die Sonderkündigung nicht angenommen wird.

Der Wechsel: Wie gehe ich vor?

Vor dem Wechsel der Kfz-Versicherung sollte stets der Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Er gibt Aufschluss über die Möglichkeiten und das Sparpotenzial. Wir bieten auf unserer Seite einen kostenlosen Tarifvergleich der Kfz-Versicherung an. Ist der Vergleich beendet worden und wurde eine passende Autoversicherung gefunden, geht es weiter:

• Versicherungsanfrage – direkt aus dem Vergleich kann eine Versicherungsanfrage an die Wunschversicherung gestellt werden. Ein erstes Ergebnis kommt oft binnen Minuten, spätestens jedoch nach wenigen Stunden. Die Antwort bedeutet noch nicht, dass der Vertrag zustande gekommen ist.
• Vertrag – er wird fast immer vollständig online ausgefüllt und geschlossen. Sobald die Versicherung eine Erstantwort mitgeteilt hat, teilt sie die weiteren Schritte mit. Meist muss sich der Kunde online in dem Kundencenter registrieren und dort seine Vertragsdaten angeben.
• Bestätigung – die elektronische Versicherungsbestätigung geht per E-Mail und SMS an den Kunden, zugleich kann er sie im Kundenkonto herunterladen. Zugleich wird die Versicherungsbestätigung dem zuständigen Straßenverkehrsamt mitgeteilt – samt Angaben zum Vertragsbeginn.
• Kündigung – eilt es, so wird die Kündigung direkt mit dem Vergleich abgeschickt. Ist noch Zeit, so kann die Versicherung auch nach dem Zustandekommen der neuen Kfz-Versicherung gekündigt werden.

Eine Doppelversicherung ist nicht möglich. Selbst, wenn die alte Autoversicherung eine Kündigung nicht akzeptiert, so ruht schlichtweg die neue Versicherung, bis eine Lösung gefunden wurde.

Die alte Kfz-Versicherung muss stets vom Kunden selbst gekündigt werden, dies kann die neue Autoversicherung nicht übernehmen. Übrigens gilt, dass die Versicherung auch dann gekündigt werden sollte, wenn der Wagen veräußert wird. So lange, wie das Nummernschild im Umlauf ist, könnte mit dem Fahrzeug ein Unfall auf Kosten des alten Besitzers verursacht werden.

Jetzt die Kfz-Versicherung wechseln

Über unseren Vergleich der Kfz-Versicherungen ist es ein Leichtes, eine gute und günstige Autoversicherung zu finden. Der Wechsel ist wirklich nicht schwer und schief kann praktisch nichts gehen. Nur hinsichtlich der Kündigung muss der Autohalter aufpassen, die Frist nicht zu versäumen. Dies wäre höchst ärgerlich, denn wird die Kfz-Versicherung nicht rechtzeitig gekündigt, so verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.