Kfz-Versicherung: Welche ist für mich geeignet?

Ohne sie geht gar nichts: die Autoversicherung. Es kann des schönste Auto im Hof stehen, doch ist es nicht versichert, darf es nicht im Straßenverkehr geführt werden. Der Markt an Autoversicherungen ist generell groß und die Preise unterscheiden sich teils massiv. Doch für wen lohnt sich eine Teilkaskoversicherung und für wen nicht? Was ist mit der Kfz-Haftpflicht? Wir klären auf.

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Die Haftpflicht – in Ausnahmefällen empfehlenswert

Die Pflichtversicherung der Autoversicherung steckt grundsätzlich auch in den Kaskoversicherungen. Doch kann die Kfz-Haftpflicht auch eigenständig abgeschlossen werden. Wichtig ist dabei, keinen Tarif mit den gesetzlichen Mindestanforderungen zu nutzen, sondern wenigsten einen Tarif, der die Deckungssummen auf die moderne Zeit angepasst hat. Nach den heutigen Berechnungen sind die alten Deckungssummen zu eng bemessen, sodass im ärgsten Fall Forderungen direkt an den Autohalter gestellt werden könnten.

Aber für welche Autofahrer lohnt sich die Kfz-Haftpflicht? Es gilt:

• Alte Fahrzeuge – ältere Fahrzeuge, die deutlich über acht Jahre alt sind und/oder kaum noch Wert haben, sind in der Kfz-Haftpflicht gut aufgehoben. Viele Schäden der Teilkasko würden bei diesen Autos nicht mehr repariert, denn auf eine Beule durch Hagel kommt es kaum noch drauf an. Auch Glasbruch ist bei den Fahrzeugen sehr günstig zu beheben: die Scheiben sind günstig und es ist kaum Technik verbaut.
• Winterfahrzeuge – in einigen Regionen Deutschlands ist es gängig, für die Wintermonate einen Altwagen zu besitzen. Dieser braucht auch nicht mehr kaskoversichert werden.
• Finanzielle Gründe – wer schlichtweg den Aufpreis der Kaskoversicherungen scheut, der wählt ebenfalls die Kfz-Haftpflicht.

Mit den neuen Deckungssummen, die Personenschäden beispielsweise mit bis zu 100 Millionen Euro anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen 7,5 Millionen Euro abdecken, sind die Kfz-Haftpflichtversicherung sehr gut. Auch die Zusatzoptionen erweisen sich als sinnvoll.

Die Teilkasko – ein Regelfall

Die Teilkasko der Autoversicherung ist nicht nur mit Einträgen in der Schufa zu haben, sie ist auch vergleichsweise günstig. Der Vorteil an dieser Kaskoversicherung ist, dass einige Schäden am eigenen Fahrzeug mit abgedeckt sind. Praktischerweise sind das eben die Schäden, die sehr häufig auftreten: Glasbruch, Unwetterschäden, Diebstahl. Aber für wen lohnt sich die Teilkasko?

• Fahrzeug – mittelalte Fahrzeuge werden in der Teilkasko gut versichert. Dazu zählen wieder alle Fahrzeuge, deren Wert die 4.000 Euro übersteigt.
• Finanzen – wer nicht mal eben in der Lage wäre, nach einem Unwetter oder einem Diebstahl den Wagen zu reparieren oder zu ersetzen, der sollte sich mit der Teilkaskoversicherung beschäftigen.
• Reparaturen – würden Glasbruch, Feuer, ein Zusammenstoß mit Wild oder der Besuch eines Marders die eigenen Mittel ausreizen, ist die Teilkasko perfekt.

Sie ist vergleichbar günstig, zumal es, wie bei uns, Vergleichsmöglichkeiten gibt. Auch das eigene Verhalten kann den Preis drücken. Wird der Wagen beispielsweise in einer Garage oder im Carport abgestellt, sinkt das Risiko und somit der Preis. Über die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung oder der Werkstattbindung lässt sich der Preis zusätzlich drücken.

Die Vollkasko – der Rundumschutz

Das ist die einzige Autoversicherung, die neben Unfallschäden an Fremdfahrzeugen und Personen, auch Schäden am eigenen Auto und Unfallschäden am eigenen Auto abdeckt. Dies gilt zumindest teilweise, denn ob der Neuwert oder der Restwert beglichen wird, hängt vom Vertrag und vom Fahrzeugalter ab. Doch für wen ist die Vollkasko gedacht?

• Neuwagen – ein Neuwagen sollte immer vollkaskoversichert sein, damit im Fall eines Totalschadens der Neuwert ersetzt wird.
• Gebrauchtwagen – hochwertige Gebrauchtwagen lassen sich ebenfalls in der Vollkasko versichern. Es gibt Vertragszusätze, die ähnlich wie bei der Neuwertberechnung für einen gewissen Zeitraum den Kaufpreis des Gebrauchtwagens berücksichtigen. Wird der Wagen beispielsweise für 15.000 Euro erworben und gilt eine Zeitspanne von 24 Monaten, so würde bei einem Totalschaden die Kaufsumme zugrunde gelegt, nicht aber der Listenpreis.
• Finanzierte Fahrzeuge – hier gilt: Alle Fahrzeuge, die über einen Kredit oder den Händler finanziert werden, gehören in die Vollkaskoversicherung. Viele Finanzierungspartner schreiben die Vollkasko ohnehin vor, und das aus einem guten Grund: Kommt es zu einem Totalschaden, müssten die Autohalter nicht nur den Kredit weiterbezahlen, sondern zugleich ein neues Fahrzeug erwerben.
• Hochpreisige Fahrzeuge – E-Autos werden fast immer in der Vollkasko versichert, da der Kaufpreis beachtlich ist. Doch auch andere Fahrzeuge, die einen höheren Wert besitzen, sollten, wenn möglich, den Rundumschutz erhalten. Für Oldtimer gibt es jedoch meist besondere Versicherungen.

Natürlich ist die Vollkaskoversicherung teuer, doch über die jährliche Zahlweise, Werkstattbindung oder die Selbstbeteiligung lassen sich die Kosten eindämmen. Unser Vergleichsrechner hilft dabei, einen günstigen Tarif zu finden.

Trotz Schufa: Welche Kfz-Versicherung bleibt mir übrig?

Die Autoversicherung ist trotz Schufa möglich. Damit ist nicht einmal die Pflichtvariante, also die Kfz-Haftpflicht gemeint, sondern auch die Kaskoversicherungen. Es ist durchaus möglich, trotz mehrerer Einträge in der Schufa und einer sich daraus ergebenden schlechten Bonität den Vollkaskoschutz zu genießen. Letztendlich gilt nur:

• Kostenüberblick – der Versicherungsnehmer muss für sich ausrechnen, welche Kfz-Versicherung für ihn selbst tragbar ist. Wie viel Geld kann in die Versicherung investiert werden? Unser Vergleichsrechner der Autoversicherung hilft beim Finden einer günstigen Versicherung.
• Zahlweise – die jährliche Zahlweise ist für Personen mit negativer Schufa durchaus ein Segen. Da die Kfz-Versicherung nun vollständig im Voraus bezahlt wird, kann die Versicherung nicht mit einem möglichen Zahlungsausfall argumentieren. Dieser Ablehnungsgrund existiert also nicht.
• Anpassung – die Kfz-Versicherung kann in der Kaskovariante gut angepasst und somit vergünstigt werden.
• Notfallplan – wer selbst tatsächlich keine Kaskoversicherung erhalten würde, der kann den Wagen auch über eine andere Person versichern. Es ist recht gängig, den eigenen Wagen über die Eltern oder Partner zu versichern. Die Kosten für die Versicherung müssen natürlich nun an den eigentlichen Versicherungsnehmer bezahlt werden.

Kaskoversicherungen sind allerdings keine Pflichtversicherungen, sodass eine Versicherungsgesellschaft Interessenten ablehnen kann. Allzu oft geschieht dies nicht, dafür ist der Druck am Markt zu hoch. Doch wer von seiner alten Versicherung gekündigt wurde, der steht mitunter auf dem Prüfstand. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kündigung erfolgte, weil ständig Schäden gemeldet wurden. Gerade bei der Vollkaskoversicherung ist davon abzusehen, jeden Kratzer zu melden, sondern diesen selbst zu bezahlen.

Nach einer Kündigung aufgrund vieler Schadensmeldungen agieren Versicherer vorsichtig und vereinbaren eine höhere Selbstbeteiligung oder erheben einen Bonus auf die Prämie. Daher gilt: Wer bei einer Kfz-Versicherung sparen möchte, sollte sie mit Bedacht nutzen.