Kfz-Versicherung – die Vollkasko

Unter den Autoversicherungen ist der Vollkaskoschutz der Mercedes. Diese Kfz-Versicherung kommt nicht nur beim Unfall für Schäden auf, sie deckt auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab und reguliert Schadensummen bei selbst verursachten Unfällen. Auf was es bei der Vollkaskoversicherung ankommt und ob der Abschluss auch bei negativen Einträgen in der Schufa möglich ist, verrät dieser Artikel.

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Wann lohnt sich die Vollkasko?

Grundsätzlich ist der Vollkaskoschutz keine ganz günstige Leistung. Es ist daher notwendig, vor dem Abschluss stets die Gebühren zu vergleichen und das Beste für sich und seinen Wagen herauszuholen. Für jedermann ist der Schutz auch nicht geeignet, dafür sind die Kosten zu hoch. Aber es gilt:

• Neuwagen - jeder Neuwagen sollte über die Vollkasko versichert sein. Vielfach wird empfohlen, dass Autos, die jünger als fünf Jahre alt sind, vollkaskoversichert werden.
• Wertvoller Wagen - hochwertige und teure Fahrzeuge sollten in der Vollkasko der Autoversicherung versichert sein. Was nun für einen selbst als wertvoll gilt, das muss jeder für sich entscheiden. Als pauschale Angabe reicht zu wissen, dass E-Autos im Regelfall aufgrund ihres Wertes immer vollkaskoversichert sind.
• Finanzierte Fahrzeuge - sobald ein Fahrzeug finanziert wurde, ist die Vollkasko die beste Wahl. Vielfach wird diese gar vom Finanzierungspartner vorgeschrieben.

Es ist wichtig, sich die Frage des Nutzens zu stellen. Denn auch wenn die Vollkasko eigentlich dazu gedacht ist, Schäden rundherum zu übernehmen, so sollte sie nicht für jede Beule beansprucht werden. Die Versicherer können Kunden auch kündigen, wie wir anderenorts genauer beschrieben haben.

Wann zahlt die Vollkasko?

In der Vollkasko stecken sowohl die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch die Teilkasko. Die Vollkasko ist praktisch ein weiterer Baustein zu diesen Autoversicherungen. Wird ein Unfall verursacht, so gleicht die Haftpflicht die Schäden des Gegenübers aus. Die Vollkasko hingegen übernimmt auch die Schäden, die durch den Unfall am eigenen Fahrzeug erstanden sind. Gleichzeitig trägt sie folgende Kosten:

• Vandalismus - zerkratzt jemand mutwillig die Seitentür, so kann der Schaden der Vollkasko gemeldet werden. Auch im Falle der Fahrerflucht trägt die Autoversicherung die Kosten.
• Teilkaskoschäden - alle in der Teilkasko versicherten Schäden trägt die Vollkasko mit. Dabei erweitert sie den Schutz zumeist, sodass beispielsweise nicht nur Unfälle mit Haarwild, sondern auch Unfälle mit Nutztieren abgedeckt werden.

Zahlt die Vollkasko immer?

Der Vertrag regelt letztendlich, für welche Schäden die Vollkaskoversicherung aufkommt. Es gibt jedoch generelle Ausschlüsse:

• Reifenschäden - ein simpler Reifenschaden gehört nicht zum Versicherungsumfang. Eine Ausnahme sind die Schäden, die andere durch diesen Reifenschaden erleiden.
• Unwetterschäden/Verhalten - verursacht der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten bei Unwetter oder schlechten Wetterbedingungen an seinem Auto einen Schaden, so trägt die Versicherung die Kosten nicht (nur für Unfallbeteiligte). Das kann beispielsweise bei bekanntem Glatteis der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer nachweislich keine Vorsicht hat walten lassen.
• Unterschlagung - verleiht der Versicherungsnehmer den Wagen und erhält ihn nicht zurück, so besteht kein Schutz.

Wie sieht die Schadensregulierung der Vollkasko aus?

Die Haftpflichtschäden übernimmt die Vollkasko wie jede andere Autoversicherung auch. Die Höhe der Kosten bestimmt letztendlich das Schadensbild der am Unfall beteiligten Fremdfahrzeuge.

Wie hoch die Regulierungssumme bei Schäden am eigenen Wagen ist, hängt vom Alter des Fahrzeugs ab. Bei Neuwagen wird im Regelfall bis zu 24 Monate lang der Neuwert erstattet. Einige Versicherungsverträge schreiben 12 Monate fest, doch kann dies nachverhandelt werden. Bei älteren Fahrzeugen gilt der Zeitwert als Richtwert.

Die Höhe des nun erstatteten Betrags, hängt vom Schadenbild und der vereinbarten Selbstbeteiligung ab. Diese wird stets vom Regulierungsbetrag abgezogen.

Auf was muss bei der Vollkasko geachtet werden?

Unabhängig davon, dass die Vollkasko stets verglichen werden sollte, damit das beste Ergebnis herauskommt, gibt es einige Punkte, die unheimlich wichtig sind. Wer nicht auf diese achtet, der mag sich später ärgern:

• Marderbisse UND Folgeschäden - viele Tarife beinhalten nur die Schäden des reinen Marderbisses. Allerdings entstehen häufig Folgeschäden, die nun nicht abgedeckt sind. Eine gute Vollkaskoversicherung inkludiert auch die vom Marderbiss ausgehenden weiteren Schäden.
• Erweiterte Wildunfälle - während die Teilkasko rein Unfallkosten zahlt, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild (Wildschweine, Rehe) entstanden, kann die Vollkaskoversicherung auf andere Tiere erweitert werden. Gerade in ländlichen Gebieten oder in städtischen Gebieten mit Reitställen kann sich dieser Zusatzschutz lohnen, denn ein Pferd kann stets mitten auf der Straße stehen.
• Grobe Fahrlässigkeit - der Vertrag sollte den Passus »Keine Einrede bei grober Fahrlässigkeit« beinhalten. Dieser sagt aus, dass die Versicherung auch zahlungspflichtig ist, wenn der Autofahrer grob fahrlässig gehandelt hat. Ist er nicht inkludiert, so kann die überfahrene rote Ampel oder der zweite Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt schon zum Ausschluss der Versicherungsleistung führen. Die Rede ist dabei jedoch stets von den Vollkaskoleistungen, die Haftpflichtleistungen ruhen nicht.

Bei der Vollkaskoversicherung sparen? Geht das?

Der Vergleich der Autoversicherungen ist bei der Vollkasko stets der erste Schritt, um möglichst viele Kosten einzusparen. Wer auf sein Geld achten muss oder Einträge in der Schufa hat, der schaut meist noch genauer hin. Die Versicherer geben Kunden einige Sparoptionen selbst an die Hand, doch inwieweit diese sich für einen selbst lohnen, das muss jeder selbst eruieren:

• Werkstattbindung – bei dieser Verpflichtung dürfen Schäden am Fahrzeug nur in Werkstätten repariert werden, die mit dem Versicherer zusammenarbeiten. Nutzt der Fahrer eine andere Werkstatt, so muss er mindestens die Differenz selbst zahlen, kann aber auch eine Vertragsstrafe erhalten. Im Gegenzug senkt der Versicherer die Kosten der Vollkaskoversicherung. Diese Option lohnt sich nur in städtischen Bereichen und wenn zuvor geprüft wird, welche Werkstätten gängig sind.
• Selbstbeteiligung – auch über diese werden die Kosten reduziert. Die vereinbarte Selbstbeteiligung müssen Autohalter nun stets zahlen, wenn ein Schaden entsteht. Es gibt unterschiedliche Verträge: Wahlweise wird die Selbstbeteiligung bei jedem gemeldeten Schaden während eines Jahres fällig, oder aber, sie wird nur so lange fällig, bis die vereinbarte Höhe erreicht wurde. Die letzte Variante ist wesentlich sinnvoller. Wie hoch die Eigenleistung sein soll, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab – wird sie zu hoch vereinbart, kann mitunter das Auto nicht in der Werkstatt abgeholt werden, da das Geld nicht vorhanden ist.
• Zahlweise – sie steht jedem frei zur Auswahl. Umso häufiger die Vollkaskoversicherer Zahlungen buchen müssen, desto höher sind die Gebühren. Die jährliche Zahlweise ist somit die günstigste und sie ist ideal für alle, die Probleme mit der Schufa haben.

Trotz Schufa zur Vollkasko finden

Auf unserer Seite stellen wir einen Kfz-Versicherungsvergleich zur Verfügung, der natürlich auch die Vollkasko enthält. Aus Erfahrung können wir dazu raten, auch bei Einträgen in der Schufa zu versuchen, eine Vollkasko abzuschließen, wenn die Bedingungen stimmen. Mit der halbjährlichen, ganz besonders aber der jährlichen Zahlweise, geht die Autoversicherung kein Risiko ein, dass das Geld nicht bezahlt wird. Zudem spielt Personen mit einer schlechteren Bonität in der Schufa das Vorhandensein des Autos in die Hände: Wurde die Finanzierung des Wagens erlaubt, wäre es schon sehr verwunderlich, wenn dieser nicht ordentlich versichert werden könnte.